Lastschrifteinzug gestoppt!! (29.02.2024)

    (Harry Wunschel) Seit Oktober 2023 gab es Probleme mit Mails, die an vlbs@vlbs.org gesendet wurden. Wichtige Informationen sind nicht in der Geschäftsstelle und in der Kassenstelle angekommen. Die Probleme sind behoben! Somit stehen die Nachrichten wieder zur Verfügung und werden aktuell von der Geschäftsstelle ausgewertet und abgearbeitet.

    Alle Mails werden bearbeitet, für die Verzögerung bittet der vlbs um Entschuldigung.

    Auch musste aus diesem Grund der geplante Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge für das 1. Quartal 2024 gestoppt werden. Diese Kurzfristigkeit hat zur Folge, dass am 1. März 2024 die Konten der betroffenen Mitglieder zuerst belastet werden und taggleich eine Gutschrift "Grund Rückruf" erfolgen wird!

    Ein neuer Lastschrifteinzug mit aktualisierten Mitgliederdaten ist für den 6. März 2024 vorgesehen.

    Wir bitten diese Umstände zu entschuldigen!

    Ihre Anmeldung für den vlbs-Newsticker über diese E-Mail-Adresse ist ebenfalls nicht erfasst worden. Tipp: Wählen Sie für die direkte Zustellung des Newstickers die Anmeldemöglichkeit auf der vlbs-Homepage.

    • Klicken Sie auf das Feld "Anmeldung zum Newsticker" oder folgen Sie einfach dem Link:

    https://www.vlbs.org/index.php/anmeldung-zum-newsletter

    • Füllen Sie danach das kurze Anmeldeformular aus.

    vlbs-Rechtssammlung auf neuem Portal (18.05.2023)

    (Markus Penner) Die vlbs-Rechtssammlung PLUS ist auf ein neues Portal umgezogen. Deshalb muss für die zukünftige persönliche Anmeldung eine Anpassung vorgenommen werden.

    Wenn Sie bereits registriert sind (die Geschäftsstelle informiert sie gerne):

    1. Gehen Sie online auf vlbs.org
    2. Klicken Sie unter „Rechtssammlung“ den Menüpunkt Login zur Rechtssammlung ... “. Sie werden damit auf das Portal wolterskluwer-online.de geleitet.
    3. Auf der Seite von Wolters Kluwer Online klicken Sie oben rechte auf "anmelden".
    4. Geben Sie nun Ihre E-Mail-Adresse ein, mit der Sie registriert sind.
    5. Klicken Sie dann auf „Passwort vergessen?“ und geben Sie im darauffolgenden Fenster erneut Ihre E-Mail-Adresse als Nutzernamen an.
    6. Folgen Sie nun den Anweisungen von Wolters und Kluwer.
    7. Nach erfolgreicher Neuregistrierung geben Sie im Anmeldefenster von Wolters Kluwer Ihre Anmeldedaten an. Daraufhin öffnet sich das Portal.
    8. Sie finden die Onlineversion der „vlbs-Rechtsdatenbank PLUS“ auf Ihrer Startseite unter „Bibliothek“ (= der Reiter unter dem im blauen Menüband oben).
    9. Mit Klick auf das Werk können Sie es starten und darin bequem recherchieren.

    Wenn Sie noch nicht registriert sind:

    Um den Zugang freizuschalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Landesgeschäftsstelle (siehe Kontakt auf www.vlbs.org) auf, um ein Einmalpasswort zu erhalten.

    Dieses wird Ihnen zusammen mit einer ausführlichen Anleitung zugeschickt. Nach dem ersten Einloggen muss das Passwort geändert werden.

    Schulgirokonten jetzt an 16 BBS möglich und BVJ-Monitoring (18.05.2023)

    (Harry Wunschel) Sollen Gelder für Klassenfahrten oder schulischen Veranstaltungen auf privaten Konten gesammelt werden? Nicht immer steht ein Unterkonto des Fördervereins oder gar ein Konto des Schulträgers zur Verfügung.

    Das Land hat ein Einsehen und ermöglicht in einem erweiterten Modellversuch jetzt insgesamt 200 Schulen ab dem nächsten Schuljahr Schulgirokonten auf den Namen des Landes Rheinland-Pfalz zu eröffnen. Mit dabei sind 16 BBS, die aus 21 Interessensbekundungen ausgelost wurden.

    Perspektivisch sollen nach Aussage aus dem Bildungsministerium alle Schulen des Landes davon profitieren. Es muss ein Schuljahres-Abschluss erstellt, schulintern geprüft und stichprobenartig der ADD vorgelegt werden. Etwaige Kontoführungskosten müssen von der Schule übernommen werden.

    Trotz des Aufwandes schafft das Land damit endlich eine rechtssichere Möglichkeit mit Geldern von Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler umzugehen.

    In einem BVJ-Monitoring soll das Erfahrungswissen der 10 Pilotschulen aus der Umsetzung der BVJ-Reform gesammelt und daraus ggf. notwendige Schlüsse gezogen werden. Federführend wird Herr Harald Koch (PL, BBS 1 Mainz) Gesprächsrunden initiieren und eine systematische Begleitung ermöglichen. Das BVJ-Monitoring soll nächstes Schuljahr starten.

    Eine Kick-off-Veranstaltung ist noch vor dem offiziellen Start am 01.08.2023 geplant. In einer zweiten Phase sollen dann alle Schulen mit BVJ eingebunden werden. Das Projekt ist auf zwei bis drei Schuljahre angelegt.

    Es bleibt damit zumindest die Hoffnung, dass die vielen kleinen und großen Probleme bei der Umsetzung der BVJ-Reform angesprochen und notwendige Korrekturen eingeleitet werden.

    Wird das BVJ weiter ausgehöhlt? (29.04.2023)

    (Harry Wunschel) Der Landkreis Bernkastel-Wittlich plant ein freiwilliges 10. Schuljahr für leistungsstarke Förderschüler L an seiner Förderschule. Dabei wird völlig ignoriert, dass diese Schülerinnen und Schüler schon seit vielen Jahren an der in direkter Nachbarschaft liegenden BBS Bernkastel-Kues im BVJ unterrichtet werden. Weder waren in den Prozess die BBS noch die ADD eingebunden. So erfuhren Schulleitung und die Lehrkräfte über die Beschlüsse des Schulträgers erst aus der Zeitung!

    Wird in dem BVJ nach dem Abzug der „besseren“ Schülerinnen und Schüler für „Keiner ohne Abschluss“ nun die nächste Schülergruppe entzogen? Vor dem Schüleranstieg im BVJ durch die Geflüchteten machten die Förderschüler L etwa 30 Prozent aller Schülerinnen und Schüler aus. Die Schülerklientel im BVJ wird dadurch sicherlich nicht einfacher werden.

    Der vlbs blickt gespannt auf die geplante Inklusionsverordnung, die sicherlich auch Aussagen zu dieser Schülergruppe macht.

    Aktuelle Tarifeinigung und Gehaltstabellen der Bundesländer (29.04.2023)

    (Harry Wunschel) Die aktuelle Tarifeinigung hat im Moment nichts mit den BBS-Lehrkräften zu tun, denn die Tarifeinigung vom 23.04.2023 betrifft die Beschäftigten im Bund und in den Kommunen. Jedoch ist klar, dass diese Lohnsteigerungen die Tarifverhandlungen der Länder (3. Tarifrunde 07. - 09.12.2023) deutlich beeinflussen wird. Diese sind dann für die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten wichtig.

    Deshalb lohnt es sich, den Tarifabschluss auf die Gehälter der BBS-Lehrkräfte einmal gedanklich zu übertragen. Dazu gehört weniger der steuerfreie (und abgabenfreie) Inflationsausgleich von 3.000 €, der auf die ersten 14 Monate der Tariflaufzeit verteilt etwas mehr als 200 € zusätzlich im Monat bedeutet. Entscheidend ist die Wirkung der Lohnerhöhung von 200 € und anschließende Heraufsetzung um 5,5 Prozent im März 2024. Zulagen sollen um 11,5 Prozent erhöht werden.

    2024 02

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