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    Neue Schulbaurichtlinie, Reisekostenerstattungen und Dienstradleasing (11.07.2023)

    (Harry Wunschel) Für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulen ist zukünftig die Aufstellung eines pädagogischen Konzeptes für eine finanzielle Förderung notwendig. Die Beteiligung der Vertretungen der Schulgemeinschaft, dazu gehört auch der ÖPR, ist zu bestätigen. Die Umsetzung dieser „Planungsphase 0“ kann beispielsweise in Workshops, Projekten oder Schulentwicklungswerkstätten geschehen. Bisher war die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes durchaus möglich, jedoch nicht alle Schulträger sahen die Notwendigkeit dafür. Die Umsetzung der Mitbestimmung des Personalrates aufgrund der Gestaltung des neuen Arbeitsplatzes war auch nicht immer gesichert.

    Für Neubauten soll das pädagogische Konzept sogar durch einen Gesamtkonferenzbeschluss bestätigt werden. Das bisher zu erstellende Raumkonzept soll durch ein Flächenkonzept ersetzt werden. Dadurch werden eine flexible Nutzung und flexible Größe der Räume möglich, auch Clusterbildungen beispielsweise für ganze Abteilungen ermöglicht. Flure können für den Unterricht genutzt werden, wenn der Brandschutz beachtet wird. Für die Inklusion werden Flächenzuschläge berücksichtigt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sollen in die Planung einfließen. Hitzeschutz ist heute schon ein wichtiges Planungsthema.

    Ein Kompendium „Zukunftsfähige Schulbauten in Rheinland-Pfalz“ wurde parallel zur neuen Schulbaurichtlinie vorgelegt und ist für alle Beteiligten eine gute Hilfestellung. Für eine Beratung wird zukünftig ein Team beim PL mit Herrn Timo Korn von der BBS Karl-Hoffmann-Schule in Worms zur Verfügung stehen. Entscheidend wird jedoch sein, dass das Land den Finanztopf für die Fördergelder besser füllt und die sogenannten Kostenrichtwerte (für BBS derzeit 5.407 EUR/qm) an die neuen Nutzungskonzepte anpasst.

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    Schulgirokonten jetzt an 16 BBS möglich und BVJ-Monitoring (18.05.2023)

    (Harry Wunschel) Sollen Gelder für Klassenfahrten oder schulischen Veranstaltungen auf privaten Konten gesammelt werden? Nicht immer steht ein Unterkonto des Fördervereins oder gar ein Konto des Schulträgers zur Verfügung.

    Das Land hat ein Einsehen und ermöglicht in einem erweiterten Modellversuch jetzt insgesamt 200 Schulen ab dem nächsten Schuljahr Schulgirokonten auf den Namen des Landes Rheinland-Pfalz zu eröffnen. Mit dabei sind 16 BBS, die aus 21 Interessensbekundungen ausgelost wurden.

    Perspektivisch sollen nach Aussage aus dem Bildungsministerium alle Schulen des Landes davon profitieren. Es muss ein Schuljahres-Abschluss erstellt, schulintern geprüft und stichprobenartig der ADD vorgelegt werden. Etwaige Kontoführungskosten müssen von der Schule übernommen werden.

    Trotz des Aufwandes schafft das Land damit endlich eine rechtssichere Möglichkeit mit Geldern von Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler umzugehen.

    In einem BVJ-Monitoring soll das Erfahrungswissen der 10 Pilotschulen aus der Umsetzung der BVJ-Reform gesammelt und daraus ggf. notwendige Schlüsse gezogen werden. Federführend wird Herr Harald Koch (PL, BBS 1 Mainz) Gesprächsrunden initiieren und eine systematische Begleitung ermöglichen. Das BVJ-Monitoring soll nächstes Schuljahr starten.

    Eine Kick-off-Veranstaltung ist noch vor dem offiziellen Start am 01.08.2023 geplant. In einer zweiten Phase sollen dann alle Schulen mit BVJ eingebunden werden. Das Projekt ist auf zwei bis drei Schuljahre angelegt.

    Es bleibt damit zumindest die Hoffnung, dass die vielen kleinen und großen Probleme bei der Umsetzung der BVJ-Reform angesprochen und notwendige Korrekturen eingeleitet werden.

    Wird das BVJ weiter ausgehöhlt? (29.04.2023)

    (Harry Wunschel) Der Landkreis Bernkastel-Wittlich plant ein freiwilliges 10. Schuljahr für leistungsstarke Förderschüler L an seiner Förderschule. Dabei wird völlig ignoriert, dass diese Schülerinnen und Schüler schon seit vielen Jahren an der in direkter Nachbarschaft liegenden BBS Bernkastel-Kues im BVJ unterrichtet werden. Weder waren in den Prozess die BBS noch die ADD eingebunden. So erfuhren Schulleitung und die Lehrkräfte über die Beschlüsse des Schulträgers erst aus der Zeitung!

    Wird in dem BVJ nach dem Abzug der „besseren“ Schülerinnen und Schüler für „Keiner ohne Abschluss“ nun die nächste Schülergruppe entzogen? Vor dem Schüleranstieg im BVJ durch die Geflüchteten machten die Förderschüler L etwa 30 Prozent aller Schülerinnen und Schüler aus. Die Schülerklientel im BVJ wird dadurch sicherlich nicht einfacher werden.

    Der vlbs blickt gespannt auf die geplante Inklusionsverordnung, die sicherlich auch Aussagen zu dieser Schülergruppe macht.

    Aktuelle Tarifeinigung und Gehaltstabellen der Bundesländer (29.04.2023)

    (Harry Wunschel) Die aktuelle Tarifeinigung hat im Moment nichts mit den BBS-Lehrkräften zu tun, denn die Tarifeinigung vom 23.04.2023 betrifft die Beschäftigten im Bund und in den Kommunen. Jedoch ist klar, dass diese Lohnsteigerungen die Tarifverhandlungen der Länder (3. Tarifrunde 07. - 09.12.2023) deutlich beeinflussen wird. Diese sind dann für die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten wichtig.

    Deshalb lohnt es sich, den Tarifabschluss auf die Gehälter der BBS-Lehrkräfte einmal gedanklich zu übertragen. Dazu gehört weniger der steuerfreie (und abgabenfreie) Inflationsausgleich von 3.000 €, der auf die ersten 14 Monate der Tariflaufzeit verteilt etwas mehr als 200 € zusätzlich im Monat bedeutet. Entscheidend ist die Wirkung der Lohnerhöhung von 200 € und anschließende Heraufsetzung um 5,5 Prozent im März 2024. Zulagen sollen um 11,5 Prozent erhöht werden.

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