Neue Schulbaurichtlinie, Reisekostenerstattungen und Dienstradleasing (11.07.2023)
(Harry Wunschel) Für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulen ist zukünftig die Aufstellung eines pädagogischen Konzeptes für eine finanzielle Förderung notwendig. Die Beteiligung der Vertretungen der Schulgemeinschaft, dazu gehört auch der ÖPR, ist zu bestätigen. Die Umsetzung dieser „Planungsphase 0“ kann beispielsweise in Workshops, Projekten oder Schulentwicklungswerkstätten geschehen. Bisher war die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes durchaus möglich, jedoch nicht alle Schulträger sahen die Notwendigkeit dafür. Die Umsetzung der Mitbestimmung des Personalrates aufgrund der Gestaltung des neuen Arbeitsplatzes war auch nicht immer gesichert.
Für Neubauten soll das pädagogische Konzept sogar durch einen Gesamtkonferenzbeschluss bestätigt werden. Das bisher zu erstellende Raumkonzept soll durch ein Flächenkonzept ersetzt werden. Dadurch werden eine flexible Nutzung und flexible Größe der Räume möglich, auch Clusterbildungen beispielsweise für ganze Abteilungen ermöglicht. Flure können für den Unterricht genutzt werden, wenn der Brandschutz beachtet wird. Für die Inklusion werden Flächenzuschläge berücksichtigt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sollen in die Planung einfließen. Hitzeschutz ist heute schon ein wichtiges Planungsthema.
Ein Kompendium „Zukunftsfähige Schulbauten in Rheinland-Pfalz“ wurde parallel zur neuen Schulbaurichtlinie vorgelegt und ist für alle Beteiligten eine gute Hilfestellung. Für eine Beratung wird zukünftig ein Team beim PL mit Herrn Timo Korn von der BBS Karl-Hoffmann-Schule in Worms zur Verfügung stehen. Entscheidend wird jedoch sein, dass das Land den Finanztopf für die Fördergelder besser füllt und die sogenannten Kostenrichtwerte (für BBS derzeit 5.407 EUR/qm) an die neuen Nutzungskonzepte anpasst.