Neue Schulbaurichtlinie, Reisekostenerstattungen und Dienstradleasing (11.07.2023)

    (Harry Wunschel) Für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulen ist zukünftig die Aufstellung eines pädagogischen Konzeptes für eine finanzielle Förderung notwendig. Die Beteiligung der Vertretungen der Schulgemeinschaft, dazu gehört auch der ÖPR, ist zu bestätigen. Die Umsetzung dieser „Planungsphase 0“ kann beispielsweise in Workshops, Projekten oder Schulentwicklungswerkstätten geschehen. Bisher war die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes durchaus möglich, jedoch nicht alle Schulträger sahen die Notwendigkeit dafür. Die Umsetzung der Mitbestimmung des Personalrates aufgrund der Gestaltung des neuen Arbeitsplatzes war auch nicht immer gesichert.

    Für Neubauten soll das pädagogische Konzept sogar durch einen Gesamtkonferenzbeschluss bestätigt werden. Das bisher zu erstellende Raumkonzept soll durch ein Flächenkonzept ersetzt werden. Dadurch werden eine flexible Nutzung und flexible Größe der Räume möglich, auch Clusterbildungen beispielsweise für ganze Abteilungen ermöglicht. Flure können für den Unterricht genutzt werden, wenn der Brandschutz beachtet wird. Für die Inklusion werden Flächenzuschläge berücksichtigt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sollen in die Planung einfließen. Hitzeschutz ist heute schon ein wichtiges Planungsthema.

    Ein Kompendium „Zukunftsfähige Schulbauten in Rheinland-Pfalz“ wurde parallel zur neuen Schulbaurichtlinie vorgelegt und ist für alle Beteiligten eine gute Hilfestellung. Für eine Beratung wird zukünftig ein Team beim PL mit Herrn Timo Korn von der BBS Karl-Hoffmann-Schule in Worms zur Verfügung stehen. Entscheidend wird jedoch sein, dass das Land den Finanztopf für die Fördergelder besser füllt und die sogenannten Kostenrichtwerte (für BBS derzeit 5.407 EUR/qm) an die neuen Nutzungskonzepte anpasst.

    vlbs-Rechtssammlung auf neuem Portal (18.05.2023)

    (Markus Penner) Die vlbs-Rechtssammlung PLUS ist auf ein neues Portal umgezogen. Deshalb muss für die zukünftige persönliche Anmeldung eine Anpassung vorgenommen werden.

    Wenn Sie bereits registriert sind (die Geschäftsstelle informiert sie gerne):

    1. Gehen Sie online auf vlbs.org
    2. Klicken Sie unter „Rechtssammlung“ den Menüpunkt Login zur Rechtssammlung ... “. Sie werden damit auf das Portal wolterskluwer-online.de geleitet.
    3. Auf der Seite von Wolters Kluwer Online klicken Sie oben rechte auf "anmelden".
    4. Geben Sie nun Ihre E-Mail-Adresse ein, mit der Sie registriert sind.
    5. Klicken Sie dann auf „Passwort vergessen?“ und geben Sie im darauffolgenden Fenster erneut Ihre E-Mail-Adresse als Nutzernamen an.
    6. Folgen Sie nun den Anweisungen von Wolters und Kluwer.
    7. Nach erfolgreicher Neuregistrierung geben Sie im Anmeldefenster von Wolters Kluwer Ihre Anmeldedaten an. Daraufhin öffnet sich das Portal.
    8. Sie finden die Onlineversion der „vlbs-Rechtsdatenbank PLUS“ auf Ihrer Startseite unter „Bibliothek“ (= der Reiter unter dem im blauen Menüband oben).
    9. Mit Klick auf das Werk können Sie es starten und darin bequem recherchieren.

    Wenn Sie noch nicht registriert sind:

    Um den Zugang freizuschalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Landesgeschäftsstelle (siehe Kontakt auf www.vlbs.org) auf, um ein Einmalpasswort zu erhalten.

    Dieses wird Ihnen zusammen mit einer ausführlichen Anleitung zugeschickt. Nach dem ersten Einloggen muss das Passwort geändert werden.

    Schulgirokonten jetzt an 16 BBS möglich und BVJ-Monitoring (18.05.2023)

    (Harry Wunschel) Sollen Gelder für Klassenfahrten oder schulischen Veranstaltungen auf privaten Konten gesammelt werden? Nicht immer steht ein Unterkonto des Fördervereins oder gar ein Konto des Schulträgers zur Verfügung.

    Das Land hat ein Einsehen und ermöglicht in einem erweiterten Modellversuch jetzt insgesamt 200 Schulen ab dem nächsten Schuljahr Schulgirokonten auf den Namen des Landes Rheinland-Pfalz zu eröffnen. Mit dabei sind 16 BBS, die aus 21 Interessensbekundungen ausgelost wurden.

    Perspektivisch sollen nach Aussage aus dem Bildungsministerium alle Schulen des Landes davon profitieren. Es muss ein Schuljahres-Abschluss erstellt, schulintern geprüft und stichprobenartig der ADD vorgelegt werden. Etwaige Kontoführungskosten müssen von der Schule übernommen werden.

    Trotz des Aufwandes schafft das Land damit endlich eine rechtssichere Möglichkeit mit Geldern von Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler umzugehen.

    In einem BVJ-Monitoring soll das Erfahrungswissen der 10 Pilotschulen aus der Umsetzung der BVJ-Reform gesammelt und daraus ggf. notwendige Schlüsse gezogen werden. Federführend wird Herr Harald Koch (PL, BBS 1 Mainz) Gesprächsrunden initiieren und eine systematische Begleitung ermöglichen. Das BVJ-Monitoring soll nächstes Schuljahr starten.

    Eine Kick-off-Veranstaltung ist noch vor dem offiziellen Start am 01.08.2023 geplant. In einer zweiten Phase sollen dann alle Schulen mit BVJ eingebunden werden. Das Projekt ist auf zwei bis drei Schuljahre angelegt.

    Es bleibt damit zumindest die Hoffnung, dass die vielen kleinen und großen Probleme bei der Umsetzung der BVJ-Reform angesprochen und notwendige Korrekturen eingeleitet werden.

    Wird das BVJ weiter ausgehöhlt? (29.04.2023)

    (Harry Wunschel) Der Landkreis Bernkastel-Wittlich plant ein freiwilliges 10. Schuljahr für leistungsstarke Förderschüler L an seiner Förderschule. Dabei wird völlig ignoriert, dass diese Schülerinnen und Schüler schon seit vielen Jahren an der in direkter Nachbarschaft liegenden BBS Bernkastel-Kues im BVJ unterrichtet werden. Weder waren in den Prozess die BBS noch die ADD eingebunden. So erfuhren Schulleitung und die Lehrkräfte über die Beschlüsse des Schulträgers erst aus der Zeitung!

    Wird in dem BVJ nach dem Abzug der „besseren“ Schülerinnen und Schüler für „Keiner ohne Abschluss“ nun die nächste Schülergruppe entzogen? Vor dem Schüleranstieg im BVJ durch die Geflüchteten machten die Förderschüler L etwa 30 Prozent aller Schülerinnen und Schüler aus. Die Schülerklientel im BVJ wird dadurch sicherlich nicht einfacher werden.

    Der vlbs blickt gespannt auf die geplante Inklusionsverordnung, die sicherlich auch Aussagen zu dieser Schülergruppe macht.

    2024 02

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