Dienstrad-Leasing (01.07.2024)

    Das europaweite Vergabeverfahren zum Dienstradleasing ist mittlerweile abgeschlossen, den Zuschlag hat die DD Deutsche Dienstrad GmbH erhalten. Aufgrund von Problemen bei der technischen Umsetzung spricht das zuständige Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) von einem Start erst zum Jahreswechsel. Die formalen Eckpunkte sind jedoch bereits bekanntgegeben worden:

    Das Fahrrad-Leasing wird sowohl den Beamtinnen und Beamten des Landes als auch den Tarifbeschäftigten (§ 19b TV-L) angeboten werden. Ausgenommen sind Beschäftigte in der Probezeit, in einem gekündigten Arbeitsverhältnis, wenn das Arbeitsverhältnis kürzer als die zu vereinbarende Leasingdauer andauert, wenn die Bezüge von einer Abtretung, Aufrechnung oder Pfändung betroffen sind, oder die Schuldnerin oder der Schuldner sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befindet oder wenn das Bruttogehalt nicht mindestens 450 € pro Monat erreicht.

    Leasingnehmer ist der Arbeitgeber, der dem oder der Bediensteten / Beschäftigten das Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung überlässt. Die Leasingdauer darf maximal 36 Monate betragen und die monatliche Entgeltumwandlung muss der monatlichen Leasingrate entsprechen.

    Der oder die Bedienstete / Beschäftigte kann aus dem Angebot eines teilnehmenden Fahrradhändlers ein Fahrrad auswählen, das einschließlich etwaiger Zusatzleistungen (zum Beispiel Versicherungen) und verbundenem Zubehör einen Höchstbetrag von 7.000 € nicht über- und einen Mindestbetrag von 750 € nicht unterschreitet. Als Preis für das Fahrrad selbst ist dabei die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich Umsatzsteuer zugrunde zu legen.

    Jeder Bediensteten / Beschäftigten und jedem Bediensteten / Beschäftigten kann jeweils nur ein Fahrrad überlassen werden.

    Die umgewandelten Entgeltbestandteile sind zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Dies betrifft die Zusatzversorgung (Betriebsrente) der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst.

    Der Leasingnehmer kann ein klassisches Fahrrad oder ein E-Bike / Pedelec mit einer Unterstützung bis 25 km/h auswählen.

    Die Leasingrate soll eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung und eine unbegrenzte Verschleiß-Abdeckung (einschließlich E-Bike-Akku) umfassen. Ebenso soll die jährliche Inspektion und ein Mobilitätspaket enthalten sein, das neben einer 24-Stunden-Hotline im Schadensfall Abholung / Rücktransport / Ersatzfahrrad und ggf. Hotelübernachtung umfasst.

    Die mögliche Steuerersparnis ist vom individuellen Steuersatz abhängig. Das Dienstrad-Leasing wirkt sich durch die Entgeltumwandlung auf die Lohnsteuer aus, da das Bruttogehalt um die Leasingrate sinkt. Im Gegenzug muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Dieser beträgt 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrradherstellers.

    Nach derzeitigem Stand soll das Dienstrad über IPEMA beantragt werden können. Dabei müssen nur die Daten zum Leasingnehmer und zum gewünschten Dienstrad eingegeben werden. Intern wird dann die Berechtigung geprüft und die Kosten ermittelt. Zum Abschluss erhält der Leasingnehmer den Berechtigungsschein.

    Vier weitere Informationen finden sich hier.

    2024 10

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