Lastschrifteinzug gestoppt!! (29.02.2024)

    (Harry Wunschel) Seit Oktober 2023 gab es Probleme mit Mails, die an vlbs@vlbs.org gesendet wurden. Wichtige Informationen sind nicht in der Geschäftsstelle und in der Kassenstelle angekommen. Die Probleme sind behoben! Somit stehen die Nachrichten wieder zur Verfügung und werden aktuell von der Geschäftsstelle ausgewertet und abgearbeitet.

    Alle Mails werden bearbeitet, für die Verzögerung bittet der vlbs um Entschuldigung.

    Auch musste aus diesem Grund der geplante Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge für das 1. Quartal 2024 gestoppt werden. Diese Kurzfristigkeit hat zur Folge, dass am 1. März 2024 die Konten der betroffenen Mitglieder zuerst belastet werden und taggleich eine Gutschrift "Grund Rückruf" erfolgen wird!

    Ein neuer Lastschrifteinzug mit aktualisierten Mitgliederdaten ist für den 6. März 2024 vorgesehen.

    Wir bitten diese Umstände zu entschuldigen!

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    Reisekostenvergütung, Beihilfe und Energiepauschale (24.11.2022)

    (Harry Wunschel) Nach einem Gesetzesentwurf des Landes sollen die Vergütungen für Dienstreisen von 25 auf 28 ct/km angehoben werden, für Anwärterinnen und Anwärter von 15 auf 18 ct/km. Die Tagegelder sollen bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von 5,11 € auf 8 €, bei mindestens 14 Stunden von 10,23 € auf 14 € erhöht werden. Für einen vollen Kalendertag sollen zukünftig statt 20,45 € dann 24 € bezahlt werden. Die neuen Vergütungen sollen ab Verabschiedung des Gesetzes im Landtag gelten.

    Betrachtet man die immense Steigerung der Spritkosten seit der letzten Anhebung der Reisekostenvergütung im Jahr 2009 (!), so muss man von einem Minusgeschäft reden. Der dbb Rheinland-Pfalz fordert deshalb in der Verbändeanhörung des Gesetzes eine Dienstreisevergütung von 50 ct für den gefahrenen Kilometer. Besonders ärgerlich bleibt die unterschiedliche Behandlung von Anwärterinnen und Anwärtern mit deutlich geringen Vergütungssätzen für ihre Reisekosten.

    Etwa ein Monat Bearbeitungszeit für einen Beihilfeantrag eingereichter Kranken- und Pflegekosten ist deutlich zu lang. Gerade hohe Rechnungsbeträge können Betroffene nicht so einfach vorstrecken. Eine Erstattung sollte innerhalb von 14 Tagen erfolgen, um die Zahlungsziele einhalten zu können. Höhere Erstattungsbeträge werden entgegen den Aussagen aus dem Finanzministerium nach Erfahrungsberichten auch nicht schneller erstattet. Die Personalausstattung scheint deutlich „auf Kante genäht“ zu sein, wenn schon wenige Krankheitsfälle einen solchen deutlichen Verzug bei den Erstattungen hervorrufen. Das Personal muss aufgestockt werden!

    Nachdem für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes schon Anfang September die (zu versteuernde) Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR gesetzlich auf den Weg gebracht wurde, liegt jetzt (endlich) auch das entsprechende Landesgesetz für Rheinland-Pfalz vor. Pensionierte Landesbeamtinnen und -beamten sollen die Energiepreispauschale noch im laufenden Jahr erhalten.

    2024 02

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