Lastschrifteinzug gestoppt!! (29.02.2024)

    (Harry Wunschel) Seit Oktober 2023 gab es Probleme mit Mails, die an vlbs@vlbs.org gesendet wurden. Wichtige Informationen sind nicht in der Geschäftsstelle und in der Kassenstelle angekommen. Die Probleme sind behoben! Somit stehen die Nachrichten wieder zur Verfügung und werden aktuell von der Geschäftsstelle ausgewertet und abgearbeitet.

    Alle Mails werden bearbeitet, für die Verzögerung bittet der vlbs um Entschuldigung.

    Auch musste aus diesem Grund der geplante Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge für das 1. Quartal 2024 gestoppt werden. Diese Kurzfristigkeit hat zur Folge, dass am 1. März 2024 die Konten der betroffenen Mitglieder zuerst belastet werden und taggleich eine Gutschrift "Grund Rückruf" erfolgen wird!

    Ein neuer Lastschrifteinzug mit aktualisierten Mitgliederdaten ist für den 6. März 2024 vorgesehen.

    Wir bitten diese Umstände zu entschuldigen!

    Ihre Anmeldung für den vlbs-Newsticker über diese E-Mail-Adresse ist ebenfalls nicht erfasst worden. Tipp: Wählen Sie für die direkte Zustellung des Newstickers die Anmeldemöglichkeit auf der vlbs-Homepage.

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    Rückgang der A 13 / A 14-Beförderungsstellen, Unterrichtsräume im Winter und DigitalPakt Schule (29.09.2022)

    (Harry Wunschel) Die Anzahl der Beförderungsstellen A 13 / A 14 für die berufsbildenden Schulen wird für den Beförderungstermin 18.05.2023 deutlich reduziert. Während im Jahr 2021 in Sektor 1 und 2 landesweit insgesamt 121 Stellen verteilt werden konnten, stehen im nächsten Jahr nur noch 96 Stellen zur Verfügung.

    Dieser Rückgang der Beförderungsstellen (- 20 %) steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Rückgang der Zahl der beförderungsfähigen A 13-Lehrkräfte von 1.392 auf 1.333 (- 4 %). Stand 2021 für 11,5 beförderungsfähige A 13-Lehrkräfte eine Beförderungsstelle zur Verfügung, so wird sich das Verhältnis 2023 auf 13,9 : 1 erhöhen. Als Grund wurden bisher nur die hohen notwendigen Ausgaben für die ukrainischen Schülerinnen und Schüler angeführt.

    Die Bildungsminister der Länder haben durchgesetzt, dass Unterrichtsräume von der Absenkung der Lufttemperatur auf maximal 19 °C verschont bleiben. Nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 der sogenannten Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung sind Schulen auch in einer Gasmangellage, ähnlich wie die Krankenhäuser, von einer Temperaturabsenkung ausgenommen.

    Eine gute Nachricht! Jedoch darf nicht vergessen werden, dass unter Pandemiebedingungen durch das stetige Lüften ein Frieren wie im letzten Winter wohl nicht vermieden werden kann.

    Die Mittel des Sofortausstattungsprogrammes (mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler) in Höhe von 500 Mio. € und 483 Mio. € von 500 Mio. € für die Leihgeräte der Lehrkräfte sind zum 30.06.2022 (nahezu) vollständig vom Bund ausgezahlt worden.

    Jedoch: Die Finanzmittel der weiteren wichtigen Programme des DigitalPaktes Schule sind jedoch nur unzureichend abgerufen.

    Für die IT-Administration sind bis zum 30.06.2022 nur 18 von 500 Mio. € (3,6 %) ausbezahlt worden. Auch in Rheinland-Pfalz ist die unzureichende Umsetzung der IT-Administration durch die Schulträger an einigen Schulen deutlich zu spüren.

    Beim Basis-DigitalPakt Schule wurden nach mehr als drei Jahren Laufzeit gerade einmal 590 Mio. von 5 Mrd. € (11,8 %) abgerufen. Dabei endet der Digitalpakt bereits 2024. Selbst Bundes-Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger gesteht: „Das Tempo stimmt noch nicht“.

    2024 02

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